Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
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Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen:
- Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer Person, der
diese Aufgaben schriftlich übertragen wurde, Zutritt. Andernfalls haben Jugendliche unter 16 Jahren um
22 Uhr das Veranstaltungsgelände zu verlassen. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden an der Gesundheit der Besucher. Der Besuch der
Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Infolge des erhöhten Lärmpegels wird das Tragen von
Gehörschutz empfohlen! An beiden Veranstaltungstagen gilt nach Programmende die innerstädtische
Lärmschutzverordnung. Wir bitten hier ausdrücklich um Rücksichtnahme auf Bewohner und Anlieger.
- Der Besucher parkt auf eigene Gefahr. Das ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Den Anweisungen
der Ordnungskräfte ist diesbezüglich ausdrücklich Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen!
- Das Mitbringen von Waffen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie NS- Gegenständen & Kleidung in
den Club ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Am Einlass
werden Kontrollen durchgeführt.
- Die Mitnahme eigener Getränke oder Speisen in den Club ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen der Ordnungskräfte und sonstigen, vom Veranstalter beauftragten, Helfern ist unbedingt
Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis aus dem Club und dem Clubgelände.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu
verlegen.
- Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen
Musikdarbietung.
- Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangenes oder gestohlenes Eigentum haftbar.
- Wer mutwillig fremdes Eigentum zerstört und oder grob fahrlässig handelt, wird umgehend des Geländes
verwiesen und muss finanziell für den entstandenen Schaden aufkommen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Das Verbreiten rechtextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führt ebenfalls zum
Ausschluss von der Veranstaltung.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die durch den übermäßigen Konsum von Alkohol
oder den Konsum sonstiger Drogen auffallen, des Clubs zu verweisen.
-
COVID-19 bedingte Bedingungen
Die geltenden Coronavorschriften sind zu beachten und vor Veranstaltung noch einmal zu überprüfen. Eine
Änderung der AGB kann die Folge sein.
Veranstalter : Taunus Metal e.V. – Usinger Str. 54 – 61440 Oberursel